Seagull Wassersport
dein starker Partner rund um´s Boot


Allgemeine Geschäftsbedingungen



Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen des Seagull Wassersport GmbH, Alfred-Schröder-Straße 27 in 06343 Mansfeld OT Großörner (im Folgenden "Seagull" genannt) und dem Mieter beziehungsweise Kursteilnehmer (im Folgenden "Kunde" genannt). Zur Vereinfachung werden sämtliche zu mietende Sportgeräte als "Mietgegenstände" bezeichnet. Mit jeder Buchung erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seagull Wassersport GmbH einverstanden. 

1. Allgemeine Regelungen

1.1 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit Seagull Wasssersport kommt zustande durch:

  • die Buchung des Mieters im Internet auf der Website: www.seagull-wassersport.de, Homepage der Seagull Wassersport GmbH
  • oder der Buchung über angeschlossene Buchungsportale.

Hierfür gelten folgende Bestimmungen: 
Die Informationen auf der Website der Seagull Wassersport GmbH stellen kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde bietet Seagull mit der Anmeldung für Kurse oder dem Klick auf "Jetzt Buchen" ein verbindliches Angebot, an das er sich 14 Tage gebunden hält. Dabei ist unerheblich ob die Anmeldung persönlich oder über Fernkommunikationsmittel erfolgt. Der Vertrag kommt durch eine Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung bzw. Bestellung des Kunden ab, entsteht durch die Reaktion von Seagull ein neues Angebot, welches ebenfalls 14 Tage Gültigkeit behält. 

1.2 Vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden 

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
Seagull räumt dem Kunden jedoch das Recht ein ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form 24 Stunden nach Abschluss des Vertrags von diesem zurückzutreten. In diesem Fall behält Seagull es sich vor eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 60 Euro in Rechnung zu stellen. 
Sollten Kurse oder Charter aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden können, ist eine Umbuchung jederzeit Möglich. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest einzureichen. Die Umbuchungsgebühr bleibt hiervon unangetastet.

1.3 Zahlungsbedingungen 

Der Kunde ist verpflichtet Kursgebühren oder den Mietpreis sofort bei Buchung zu entrichten. Andernfalls kommt kein Vertrag zustande. Ihm stehen bei der Onlinebuchung die Zahlungsmöglichkeiten SEPA Lastschrift, Paypal, Google Pay, Apple Pay, sowie gängige Kreditkarten zur Auswahl. 

Seagull ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Dienstleister eine pauschalisierte Entschädigung entsprechend den Bestimmungen aus Punkt 1.2 "Rücktritt des Kunden" zu. Dem Kunden bliebt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Weiterführende Recht des Dienstleisters wegen Zahlungsverzug bleiben hiervon unberührt.  

1.4 Haftung

Seagull haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, sowie nach Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung durch Seagull der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Seagull.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Seagull keine Eigenschaften zugesichert und keine Garantien übernommen hat. Eine Haftung aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften und wegen nicht eingehaltener Garantien kommt damit nicht in Betracht.

Seagull haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Hierunter sind solche Leistungen zu verstehen, die von Seagull lediglich vermittelt werden und die in den dem Vertrag zu Grunde liegenden Informationsunterlagen und/oder der Vertragsbestätigung ausdrücklich und eindeutig als Leistungen Dritter gekennzeichnet sind, die nicht Bestandteil der von Seagull zu erbringenden Leistung sind.

1.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Jeder Vertrag zwischen Seagull und Kunden unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Seagull gegen den Teilnehmer der Gerichtsstand Mansfeld vereinbart.

2. Regelungen für Kurse

2.1 Urheberrechtlicher Schutz an Unterlagen

Von Seagull herausgegebene Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung von Seagull ist nicht gestattet.

2.2 Prüfungen und Kostenumlagen

Die Teilnahme des Kunden an prüfungsvorbereitenden Theorie- oder Praxiskursen oder Törns bei Seagull begründet als solche keinerlei Verpflichtung von Seagull, den Kunden bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen des DSV/DMYV zur Prüfung anzumelden. Jede Prüfung wird vom Prüfungsausschuss des DSV/DMYV in eigener Verantwortung durchgeführt. Auch wenn Prüfungen in den Räumen von Seagull oder in von Seagull angemieteten Räumen stattfinden, ist Seagull nicht Veranstalter der Prüfungen. Insbesondere haftet Seagull in keiner Weise, falls aus einem von Seagull nicht zu vertretenden Grund eine Prüfung nicht stattfinden kann (z.B. Nichterscheinen des Prüfers). Wird von den Prüfungsverbänden eine Prüfung in den Geschäftsräumen von Seagull abgehalten, so ist von jedem Prüfungsteilnehmer hierfür eine Kostenumlage an Seagull zu entrichten.

2.3 Onlinekurse

Für Online-Fernkurse, bei welchen Lehrinhalte auf der Webseite von www.blink.it abgerufen werden können, gelten neben den oben unter I. aufgeführten allgemeinen Regelungen auch die nachfolgenden Regelungen:

1. Veranstalter und Abruf der Online-Fernkurse
Seagull bietet eigene Onlinekurse an. Veranstalter der Onlinekurse ist Seagull. Die Kursinhalte werden über das Webportal der Firma blink.it GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 13, 64293 Darmstadt (im Folgenden "blink.it" genannt), unter www.blink.it abgerufen. Die für den Abruf der Kursinhalte erforderlichen Zugangscodes werden von Seagull nach Vertragsschluss und Zahlung der geschuldeten Vergütung an den Kunden übermittelt. 

2. Registrierung bei blink.it und Geltung von deren AGB
Der Kunde muss sich, um seine Onlinekurse abrufen zu können, sich auf der Website von blink.it registrieren und dort ein Nutzerkonto anlegen. Dabei sind Vor- und Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse anzugeben. Des Weiteren muss der Kunde den AGB und der Datenschutzerklärung von blink.it zustimmen. Durch die Registrierung und die Anlage des Nutzerkontos entstehen dem Kunden – abgesehen von den Kosten des Internetzugangs – keine weiteren Kosten.

3. Zeitliche Beschränkung der Abrufbarkeit
Die Onlinekurse sind in der Regel nur innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr abrufbar. Nach Ablauf des Jahres erlischt der Zugang zu sämtlichen Lerninhalten. 

4. Gewährleistung und Haftung
Seagull schließt für die Leistungen von blink.it jede eigene Haftung und Gewährleistung aus. Im Gegenzug tritt Seagull mögliche eigene Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber blink.it bereits jetzt an den Kunden ab. Seagull weist darauf hin, dass die Haftung von blink.it gemäß den in Ziffer 9 erwähnten AGB von blink.it in dem dort genannten Umfang beschränkt ist.

2.4 Praxiskurse

Der Kunde hat das Recht sich bei Buchung seines Praxiskurses für einen der angebotenen zu entscheiden. Alle relevanten Informationen zum Ablauf der Praxisausbildung erhält der Kunde sofort nach zustandekommen des Vertrages. 
Während der Praxisausbildung ist dem Personal von Seagull bzw. allen weisungsbefugten Personen folge zu leisten. Das Hausrecht bei angemieteten Objekten bleibt jederzeit beim Vermieter. 
Seagull behält sich das Recht vor einem Kursteilnehmer fristlos zu kündigen, sollte dieser Anweisungen nicht folgen. 
Schäden an Sachgegenständen und Booten, die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer entstanden sind, sind durch diesen zu ersetzen.  

2.5 Stornierung und Umbuchung

Eine Stornierung von Kursen ist, wie in Ziffer 1.2 bis zu 24 Stunden nach Buchung kostenfrei möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung nicht mehr möglich und das während der Buchung gewählte Prüfungsdatum ist bindend. Umbuchungen von Praxiskursen sind auf schriftliche Anfrage bis zu 4 Wochen vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen und unter Vorbehalt der Verfügbarkeit gegen eine Bearbeitungsgebühr von 60,00€ möglich.

3. Regelungen für Bootscharter

3.1 Pflichten von Seagull

Seagull verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Mietzeit zur Verfügung zu stellen und für den vereinbarten Zeitraum zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Mietgegenstand besteht nicht, es sei denn, ein solcher wurde ausdrücklich vereinbart und von Seagull mit der Buchungsbestätigung zugesagt. Lediglich der Mietgegenstand-Typ muss dem in der Buchungsbestätigung entsprechen. Bei dem Mietgegenstand-Typ bleiben geringfügige Abweichungen bei Ausrüstung und Inventar vorbehalten, soweit diese für den Mieter zumutbar sind und insbesondere den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen.

Sollte Seagull infolge eines während einer vorangegangenen Vermietung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks, höherer Gewalt (z. B. behördliche Auflagen) oder dergleichen oder anderer von ihm nicht zu vertretender Gründe nicht in der Lage sein, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Alternativ ist Seagull berechtigt, dem Kunden binnen 24 Stunden ab vereinbartem Übergabezeitpunkt einen anderen, vergleichbaren Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Kann Seagull auch nach dem Ablauf von 24 Stunden keinen vergleichbaren Mietgegenstand zur Verfügung stellen, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Der bereits gezahlte Mietzins ist unverzüglich zurück zu erstatten. Beruht die Nichterfüllung auf von Seagull nicht zu vertretenden Gründen, sind weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

Die Verfügung über den Mietgegenstand wird dem Kunden nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er das vorgelegte Übergabe-/Rückgabe-Protokoll verglichen und unterzeichnet hat. Der Zustand des Mietgegenstandes sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Kunden und Seagull gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Kunde die ordnungsgemäße Übergabe des Mietgegenstandes nach Maßgabe des Übergabeprotokolls.

3.2 Versicherung und Haftung

Kaskoversicherung für Schäden am gemieteten Hausboot oder Badefloss:
Der Mietgegenstand ist vollkaskoversichert zu branchenüblichen Bedingungen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Im Falle eines an dem Mietgegenstand von dem Kunden oder einer Begleitperson schuldhaft verursachten Schadens haftet der Mieter mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Schadensfall.

Für die Schäden, die der Mieter oder Begleitpersonen vorsätzlich verursachen, entfällt die Haftungsbegrenzung für den Mieter. Der Mieter haftet in diesen Fällen für den an dem Mietgegenstand einschließlich der Ausrüstung eingetretenen Schaden in voller Höhe. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer im Rahmen der Vollkaskoversicherung berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen; in entsprechender Höhe entfällt die Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden.

Die von dem Vermieter abgeschlossene Kaskoversicherung haftet nicht für Personenschäden des Kunden oder von Begleitpersonen. Ebenso wenig tritt die Versicherung für Schäden oder den Verlust an mitgebrachten Gegenständen oder zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen oder hinzugebuchten Zubehörs ein.

Haftpflichtversicherung für Fremdschäden:
In dem Mietvertrag eingeschlossen ist zudem eine Haftpflichtversicherung zu branchenüblichen Haftpflichtbedingungen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, zugunsten des Kunden und/oder des im Mietvertrag benannten verantwortlichen Bootsführer für von diesen Personen schuldhaft verursachte Personen- und/oder Sachschäden.

Im Falle eines Schadens haftet der Schadensverursacher mit einem von ihm zu tragenden Eigenanteil (Selbstbeteiligung) in einer Höhe bis zu 500 Euro pro Schadensfall.

Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; der Schadensverursacher haftet in diesen Fällen für den eingetretenen Drittschaden in voller Höhe. Der Versicherungsschutz ist gefährdet, wenn Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt werden. Soweit der Versicherer seine Leistung für einen von dem Kunden verursachten Schaden deshalb kürzt, tritt der Kunde selbst für den Schaden ein.

Die in dem Mietvertrag enthaltene Haftpflichtversicherung ist nachrangig gegenüber einer von dem Kunden für sich und seine Mitreisenden abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Kunde verpflichtet, durch eigene Erklärung in Textform zu versichern, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Beruht dies darauf, dass der private Haftpflichtversicherer seine Eintrittspflicht verneint, ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des Versicherers vorzulegen.

3.3 Pflichten des Kunden

Die Einweisung durch einen Mitarbeiter von Seagull ist für den Kunden verpflichtend. Seagull behält sich das Recht vor, dem Kunden die Verfügung über den Mietgegenstand zu verweigern für den Fall, dass in der Person des Kunden bzw. des vorgesehenen Schiffsführers erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen des Mietgegenstandes verbleiben.

Bei Vermietung ist Seagull auch dann berechtigt, die Überlassung des Mietgegenstandes an den Kunden zu verweigern, wenn nicht mindestens eine Person an Bord mindestens 21 Jahre alt ist. Es muss allzeit gewährleistet sein, dass sich mindestens eine  Person ohne körperliche Einschränkungen mit gültigem Qualifikationsnachweis (Sportbootführerschein) auf dem Mietgegenstand befindet. Andernfalls darf der Kunde den Hafen nicht verlassen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und pfleglich zu behandeln.

Der Kunde darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und den Mietgegenstand nur im Notfall schleppen lassen.

Weiterhin verpflichtet sich der Kunde:
1. Grundberührungen sind Seagull sofort zu melden
2. bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse (insbesondere Gewitter, Nebel etc.) nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen anzufahren. Sollte dadurch eine pünktliche Übergabe gefährdet sein, ist Seagull umgehend über die Notfallnummer zu informieren.

Es ist strengstens untersagt, den Mietgegenstand unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu steuern.

Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Kunde ist für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verantwortlich und haftet Seagull für entstandene Gebühren und Kosten, es sei denn, er weist nach, dass er deren Ursache nicht zu vertreten hat.

3.4 Sicherheitsleistung (Kaution) 

Während des Check-In, vor Übernahme des Mietgegenstands, entrichtet der Kunde an Seagull eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro in bar, per Kreditkarte oder Paypal.

Diese dient der Absicherung jedweder Ansprüche von Seagull gegen den Kunden aus dem Mietvertrag. Die Abrechnung und ggf. Zurückerstattung der Sicherheitsleistung erfolgen bei Rückgabe je nach Zahlweise der Kaution spätestens nach 3 Werktagen.

3.5 Übergabe des Mietgegenstandes

Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden oder einen von ihm in dem Mietvertrag benannte verantwortliche Person erfolgt zeitlich und örtlich entsprechend den Festlegungen in der Buchungsbestätigung. Mit der Übergabe erfolgt eine allgemeine Einweisung des verantwortlichen Bootsführers gemäß Ziffer 3.1.

3.6 Weitervermietung und Untervermietung

Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung der Mietgegenstände ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Seagull zulässig.

3.7 Rückgabe des Mietgegenstandes

Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Der Kunde ist verpflichtet den Mietgegenstand und das gemietete Zubehör zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mietgegenstand ist frei von Sachen des Kunden oder Dritter zurückzugeben. 
Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter die folgenden Vertragsstrafen zu zahlen:

  • Verspätung 15 bis 30 Minuten nach der im Mietvertrag angegebenen Rückgabezeit 50 Euro
  • Verspätung darüber hinaus Preis des nächst größeren Charterpakets

Sollte durch die Überschreitung eine Anschlussmiete verloren gehen, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden, wobei die Vertragsstrafe auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen ist. Die vorstehenden Verpflichtungen treffen den Kunden nicht, wenn er die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

Für vom Kunden vertretende Schäden und fehlende Ausrüstungsteile sowie andere von Kunden zu vertretende Mängel, ist der Kunde Seagull gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behält sich Seagull eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 50 Euro vor. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass Seagull kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Seagull bleibt das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schäden vorbehalten.

Weitergehende Ersatzansprüche, die Seagull nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehen, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Kunden zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.

Seagull ist berechtigt seinen Anspruch auf Schadensersatz mit der vom Mieter hinterlegten Kaution zu verrechnen.

3.8 Fahrtüchtigkeit / Mängel unterwegs

Im Fall einer Störung hat der Kunde die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des gemieteten Bootes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an Seagull werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch Seagull durchgeführt. Seagull akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Kunde eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).

Ein ersatzfähiger Schaden entsteht im Falle der Vermietung eines Bootes nur dann, wenn das Boot durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 2 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 2 Stunden — ab Eingang der Meldung bei Seagull — begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, Seagull trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.

Einsätze Seagulls, die wegen vom Kunden oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

3.9 Unfälle und Schäden

Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des Mietgegenstandes oder Ausrüstung hat der Kunde Seagull sofort telefonisch zu informieren. Dieser entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus hat der Kunde die Pflicht ein Schadensprotokoll zur Dokumentation des Unfalls/Schadens gemäß Anleitung auszufüllen.

Der Kunde hat gemäß Anweisung des Vermieters so zu handeln (z.B. zum Standort zurückzukehren), dass eine Reparatur rechtzeitig vor der nächsten Vermietung durchgeführt werden kann.

Bei Nichtbefolgung haftet der Kunde für eventuelle Folgeschäden (insbesondere für Mietausfälle), es sei denn, er weist nach, dass er die Nichtbefolgung nicht zu vertreten hat.

Weitere wichtige Sicherheitshinweise für Mieter eines Boots sind in §10 der BinSch-SportbooteVermV: Die Pflichten eines Sportbootführers sind stets einzuhalten. Die entsprechenden Unterlagen befinden sich bei den Bootsunterlagen an Bord oder im Internet unter www.elwis.de.

3.10 Stornierung und Umbuchung

Eine Stornierung von Buchungen ist, wie in Ziffer 1.2 bis zu 24 Stunden nach Buchung kostenfrei möglich. Tritt der Kunde hiernach zurück, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Miete gemäß den nachstehenden Bedingungen zu zahlen. Seagull hat sich jedoch Einnahmen aus einer etwaigen anderweitiger Vermietung des Mietgegenstandes sowie etwaige ersparte Aufwendungen anrechnen zulassen. Erreicht die Rücktrittserklärung den Vermieter:

  • bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn, werden 50% des Mietpreises,
  • bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn, werden 20% des Mietpreises,
  • unter 14 Kalendertage vor Mietbeginn, werden 0% des Mietpreises erstattet.

Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der vorgenannten Höhe besteht.

Bei Nichterscheinen ohne eine in Textform erfolgte Absage sind grundsätzlich 100% des Mietpreises zur Zahlung fällig.

Im Falle einer späteren Anreise oder /und frühere Abreise entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Ein Termin für die Nutzung eines Sportbootes kann kostenfrei verschoben werden, wenn dies witterungsbedingt notwendig wird. Ein Ersatztermin ist in diesem Fall innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglichen Termin zu vereinbaren und durchzuführen. Witterungsbedingt notwendig ist eine Verschiebung nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Anmietung das Wetter tatsächlich eine Fahrt unmöglich oder unsicher macht. Letzteres ist unter folgenden Umständen der Fall:

  • Windstärke >6 Bft
  • bei starkem oder sehr starkem Regen, d.h. bei einer Niederschlagsmenge von mehr als 2 mm innerhalb von 10 Minuten.

4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, werden die Daten ausschließlich für Vertragszwecke und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung unter www.seagull-wassersport.de/datenschutzerklärung verwiesen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die technische Möglichkeit der Standortfeststellung der Boote durch Seagull jederzeit möglich ist.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Seagull und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zugelassen, der Geschäftssitz von Seagull.

5.3 Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden eine Fassung der AGB in deutscher Sprache zur Verfügung, die auf der Internetseite von Seagull abrufbar ist. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region - Deutschland, Österreich, Schweiz ist dabei zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.

Stand 09/2022



 
 
 
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